Wiki:Datenschutz

Aus Stammbaum Zemp & Duggen
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Datenschutz

Daten von Personen und Angaben über die Familienbeziehungen sind besonders geschützt; sie dürfen nur mit Zustimmung der betroffenen Personen bekannt gegeben werden. Das Zivilstandsamt darf keine Auskünfte über lebende Familienangehörige erteilen.

Nicht mehr unter der Datenschutzbestimmung stehen die Daten verstorbener Personen.

Es besteht eine Schutzfrist für Personendaten von 70 Jahren, auf den übrigen Dokumenten eine Schutzfrist von 30 Jahren. Eine Einsichtsbewilligung für diese Dokumente erteilt der Staatsarchivar.

Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter

GEDCOM

Wegen den obigen Beschränkungen gibt es kein Gedcom-File mit allen Daten zum herunterladen.